07.12.2009 Gebührensplittig bei Abwassergebühr zwingend

Bereits am 29.3.2001 erklärte das Verwaltungsgericht Darmstadt die damalige Satzungsregelung der Stadt Darmstadt, wonach die einheitliche Entwässerungsgebühr nach dem Frischwassermaßstab zu berechnen war für rechtswidrig. Inzwischen haben mehrere Hessiche Verwaltungsgerichte ebenso entschieden. Mit dem Urteil 5 A 631/08 vom 02.09.2009 liegt nun auch eine entsprechende Entscheidung des Hessichen Verwaltungsgerichtshofs zur Satzung der Stadt Friedrichsdorf vor. Dem veröffentlichten Leitsatz ist unschwer zu entnehmen, dass es kaum noch eine Stadt oder Gemeinde in Hessen geben dürfte, die ohne die Differenzierung in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr auskommen kann.

Manuskript Stand 07.12.2009

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