Einen Rechtsbeistand vor Ort finden Sie über rechtscentrum.de
oder Sie bitten mich in einer e-mail um eine Empfehlung. Sie können
sich aber natürlich auch von mir beraten lassen. Die Honorierung erfolgt nach
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für Hessische Städte
und Gemeinden übernimmt mein Büro die gesamte Abwicklung der
Beitragserhebungsverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Hessischen KAG von der
Zusammenstellung der Rechnungen bis zum Ausdruck der Bescheide, die Beratung im
Widerspruchsverfahren und die Vertretung vor dem Verwaltungsgericht. Wir
übernehmen auch die Kalkulation von Beiträgen für leitungsgebundene
Einrichtungen.
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